Todesfall – was tun?
Wenn eine nahestehende Person stirbt, gibt es viel administratives innerhalb kurzer Fristen zu tun.
Die Todesbescheinigung und die Todesmeldung
Ein Arzt muss den Tod feststellen. Das kann ein Hausarzt oder der Notarzt übernehmen. Der Arzt wird dann eine Todesbescheinigung (auch oft “Todesschein” genannt) erstellen. Spitäler und Altersheime stellen selber Todesmeldungen aus.
Bestehen Unklarheiten über die Ursachen und Umstände des Todesfalles, muss die Polizei miteinbezogen werden.
Todesfall bei der Gemeinde melden
Innerhalb von zwei Tagen muss ein Familienangehöriger oder eine bevollmächtigte Person den Todesfall persönlich bei der Gemeinde melden. Die folgenden Dokumente sind notwendig:
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Pass oder Identitätskarte der verstorbenen Person
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Die Todesbescheinigung
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der Schriftenempfangsschein
Falls die verstorbene Person eine AHV- der IV-Rente bezog, muss deren Auszahlung eingestellt werden. Die Meldungdes Todesfalls an die Schweizerische Ausgleichskasse übernimmt das Zivilstandsamt des Todesortes. Beachten Sie, dass falls Hinterbliebene Anspruch auf eine Witwen- oder Waisenrente haben, diese selber geltend gemacht werden muss .
Todesurkunde bestellen
Die Familienangehörigen können beim Zivilstandsamt eine Todesurkunde bestellen.
Überführung der Leiche
Erst wenn die Todesbescheinigung bzw. die Todesmeldung vorliegt, kann die verstorbene Person vom Bestattungsdienst überführt werden.Die Überführung zum Aufbewahrungsort ist normalerweise durch die Gemeinde organisiert. Dies kann aber ein paar Tage dauern. Je nach Kanton können Sie sonst selber eine Bestattungsfirma beauftragen.
Familie, Freundeskreis informieren
Die allfälligen Erben und Nahverwandten müssen benachrichtigt werden. Eventuell bestehen ein Testament, eine Erbvertrag und Anordnungen für den Todesfall, welche in diesem Moment gesucht werden müssen.
Banken, Versicherer, Ärzte, Ämter, Vermieter, Arbeitgeber und andere Kreditoren bzw. Vertragspartner informieren
Alle Firmen, welche eine rechtliche Beziehung mit der verstorbenen Person haben, müssen informiert werden. Ebenfalls müssen alle relevanten Ämter über den Todesfall Bescheid wissen, etwa das Steueramt, AHV, IV, Ergänzungsleistungen, usw. Beachten Sie, dass die Banken die Konten und Depots nach Meldung des Todesfalls sperren werden.
Verträge der verstorbenen Person
Um unnötige Kosten zu vermeiden, müssen dringend alle Verträge gekündigt werden: Mietverträge und Heimverträge, Versicherungen, Telefonanbieter, usw.
Bestattung anmelden
Falls keine Anordnungen für den Todesfall bestehen, können die Familienangehörigenüblicherweise auf der Gemeinde bestimmen, wie die verstorbene Person bestattet werden soll. Sei müssen u.a. die folgenden Entscheide treffen:
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Wo soll die verstorbene Person bis zur Bestattung aufgebahrt werden
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Soll sie kremiert oder in der Erde beigesetzt werden?
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Wie sollen der Sarg bzw. die Urne aussehen?
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Wann und wo soll die Trauerfeier stattfinden?
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Soll die Beisetzung in einem Reihen-, Urnen-, Gemeinschafts-, Familien- oder bereits einem bestehenden Grab stattfinden?
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Wann soll der Todesfall amtlich publiziert werden?
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Wollen Sie eine Todesanzeige aufgeben ? Falls ja, wann und in welcher Zeitung? Was soll in der Todesanzeige stehen?
Beachten Sie, dass gewisse Bestattungsleistungen kostenpflichtig sind.
Trauerfeier organisieren
Eine Trauerfeier kann in mehreren Formen durchgeführt werden. Die klassische Trauerfeier findet zuerst in der Kirche und dann in einem Restaurant statt. Vermehrt werden aber andere Formen von Bestattungen und Abschiedsfeiern bevorzugt. Nach der Trauerfeier sollten die Beileidsbriefe beantwortet werden.
Falls vorhanden sind die Anordnungen für den Todesfall eine wichtige Hilfe, um einerseits den zahlreichen administrativen Verpflichtungen im Todesfall, andererseits den Bestattungswünschen der verstorbenen Person, gerecht zu werden.
Beim Todesfall geht es um Administration
Die Abwicklung eines Todesfall ist eine rein administrative Angelegenheit und beinhaltet keine komplexen juristischen Aspekte. Die Schwierigkeit liegt darin, dass sehr viele administrative Aufgaben innerhalb kurzer Fristen und während der Trauerphase der Angehörigen erledigt werden müssen. In der Praxis verursacht das Nichteinhalten gewisser Fristen hohe Kosten, etwa falls ein Vertrag mit einem Heim nicht pünktlich gekündigt wird.
Der Aufwand für die Abwicklung eines Todesfalls
Einen Todesfall abzuwickeln ist nicht besonders komplex aber für Laien ein grosser Aufwand. Da Sie als Angehörige keine Erfahrung mit Todesfällen haben, ist es für Sie schwierig sich während der Trauerphase in demamtlichen und administrativen Dschungel zurecht zu finden. Auch eine vermeintlich “einfache” Situation kann anspruchsvoll werden.
Gerne unterstützen wir Sie in dieser schweren Phase. Wir übernehmen für Sie entweder die gesamte Abwicklung des Todesfalls oder stehen Ihnen beratend zur Seite. In den wenigsten Fällen ist der Einsatz eines Fachanwaltes notwendig. Kontaktieren Sie uns