Alles über die Patientenverfügung

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Alles über die Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung regeln Sie bereits im Vorfeld Ihren Wunsch der medizinischen Behandlungsform wie auch der lebensverlängernden Massnahmen im Falle einer Urteilsunfähigkeit. Eine Entlastung für die Zukunft.


Eine Patientenverfügung hat viele Vorteile. Zum einen entlasten Sie Angehörige im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit, denn Sie haben bereits vorgesorgt und alles Wichtige im Zusammenhang mit lebensverlängernden Massnahmen und medizinischen Behandlungsformen geregelt. Sie können eine Vertretungsperson Ihrer Wahl bestimmen, die in Ihrem Namen Entscheidungen treffen kann und Ansprechperson für medizinische Belangen ist.

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung regeln Sie bereits im Vorfeld Ihren Wunsch der medizinischen Behandlungsform, wie auch der lebensverlängernden Massnahmen im Falle einer Urteilsunfähigkeit. Sie können darin eine Ihnen nahestehende Person erwähnen, welche befugt ist, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und dem medizinischen Personal als Ansprechperson zur Verfügung steht. Die Patientenverfügung ist allgemein gehalten und definiert keine detaillierten Informationen zu einzelnen Krankheiten und den damit verbundenen Behandlungsmassnahmen, sondern regelt im Vorfeld all Ihre Anliegen zu den lebensverlängernden Massnahmen. Nach einem schweren Unfall oder im Endstadium einer Krankheit hilft die Patientenverfügung den Ärzten, um Ihrem Willen entsprechend, Behandlungen vorzunehmen und entlastet damit Angehörige.

Inhalt der Patientenverfügung

In der Schweiz legen Sie fest, welchen Behandlungsmassnahmen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen. Grundsätzlich gliedert sich die Patientenverfügung in vier Teile:

Personalien
  • Für Ihre persönlichen Angaben, aber auch die Einleitung und Zustimmung nachfolgenden Angaben während vollem geistigen Bewusstsein.
Medizinische Anordnungen
  • Ob Sie lebensverlängernde Massnahmen wünschen oder ablehnen, es kann auch detailliert auf einzelne mögliche Vorfälle eingegangen werden.
  • Wichtig ist eine gut verständliche und klare Ausdrucksweise zu wählen, sodass die Ärzte nach bestem Wissen und Gewissen Ihren Wünschen entsprechend handeln können
  • Wenn Ihrem Anschein nach wichtige Optionen fehlen, können Sie eine zusätzliche Werteerklärung erfassen. Hier legen Sie in Ihren eigenen Worten fest, was Ihre Werte und Lebensüberzeugungen sind und liefern so noch genauere Antworten auf existenzielle Fragen.
Vertretung
  • Hier können Sie eine Vertretungsperson ihrer Wahl festlegen, welche in ihrem Sinne Entscheidungen treffen kann. Wichtig ist, dass Sie die Person über diese wichtige Aufgabe informieren und sie über Ihre Werte und Wünsche aufklären.
  • Es ist zu empfehlen, eine Ersatzvertretungsperson festzulegen, welche infolge von Verhinderung der erst gewählten Vertretungsperson einspringen kann.
  • Sie müssen keine Vertretungsperson hinterlegen, wenn Sie nicht möchten. Die Patientenverfügung ist auch ohne Vertretungsperson gültig.
Erweiterte Patientenverfügung: persönliche Wünsche
  • Alle weiteren noch nicht erwähnten Wünsche wie beispielsweise rituelle Wünsche vor dem Ableben oder auch was mit dem Körper nach dem Tod geschehen soll (Organspende Ja/Nein etc.).

Zu guter Letzt versehen Sie Ihre Patientenverfügung mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift.

Es ist zu empfehlen, die Patientenverfügung alle zwei Jahre zu überprüfen und allenfalls anzupassen.

Warum brauche ich eine Patientenverfügung?

Je nach Pflegebedarf, finanzieller Lage und gesundheitlichem Zustand können Sozialleistungen beantragt werden. In erster Linie entlastet die Patientenverfügung die nächsten Bezugspersonen in Entscheidungsfragen und Sie können sich sicher sein, dass die medizinischen Fachpersonen in Ihrem Sinne handeln. Es ist ein Teil Ihrer rechtlichen Vorsorge.

Wie schreibe ich eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst und eigenhändig datiert und unterschrieben werden. Form und Inhalt können Sie frei wählen. Bei vielen offiziellen Stellen, wie auch bei uns, finden Sie ein vorgefertigtes Formular zum Ausfüllen, jedoch können Sie die Verfügung auch handschriftlich oder am Computer verfassen. Sie können die Verfügung jederzeit abändern oder widerrufen. Zögern Sie nicht, die Unterstützung Ihres Arztes in Anspruch zu nehmen, er kann Ihnen bei der Formulierung helfen oder Sie bei weiteren Fragen beraten.

Wo erhalte ich eine gratis Vorlage für die Patientenverfügung?

Sie finden diverse Patientenverfügungen online zum Herunterladen. Unsere Patientenverfügungsvorlage können Sie direkt gratis herunterladen und ausdrucken oder über das Kontaktformular bestellen.

Brauche ich die kurze oder lange Version?

Je nach Bedarf haben Sie die Wahl einer kurzen, auf das wesentliche beschränkte, Version oder einer längeren Version, die verschiedene mögliche Situationen und deren medizinischen Massnahmen regelt.

Voraussetzung und Aufbewahrung der Patientenverfügung

Sie müssen urteilsfähig sein und die Patientenverfügung aus freien Stücken erfassen. Sie können nur für sich selber eine Patientenverfügung erfassen.

Hinterlegen Sie eine Kopie Ihrer Patientenverfügung bei Ihrem Hausarzt und bei der Vertretungsperson, evtl. auch bei der Ersatzvertretungsperson. Es ist zu empfehlen eine Hinweiskarte mit den Angaben zur Vertretungsperson sowie zum Aufbewahrungsort der Patientenverfügung im Portemonnaie zu hinterlegen.


Falls Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir beraten Sie gerne. Unser breites Fachwissen von Mitarbeitern aus diversen Branchen, sowie enge Teamarbeit, ermöglicht es uns, Ihnen eine einzige Ansprechperson in allen verschiedenen Anliegen zu erteilen.